Erbrecht
Wir setzen uns für Sie in sämtlichen Bereichen des Erbrechts ein – sei es durch strategische Prozessführung, einvernehmliche Streitbeilegung, fundierte Beratung oder vorausschauende Nachlassplanung.
Ob in Verhandlungen, gerichtlichen Auseinandersetzungen oder der Gestaltung erbrechtlicher Lösungen: Als Ihre Rechtsvertreter wahren und verteidigen wir Ihre Interessen mit höchster Fachkompetenz und Engagement.

In erbrechtlichen Streitigkeiten vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck vor sämtlichen gerichtlichen Instanzen. Fabrizio Liechti, Fachanwalt SAV Erbrecht, verfügt über umfassende Prozesserfahrung und setzt sich mit höchster Fachkompetenz für Ihre Rechte ein. Erzählen Sie uns von Ihrer Situation – wir prüfen sorgfältig die Erfolgsaussichten und erörtern mit Ihnen, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung der angemessene Weg ist.
Nachlassplanung
Die Regelung der Nachfolge, sei es im privaten oder unternehmerischen Bereich, wirft zahlreiche rechtliche Fragestellungen auf: Bedarf es eines Testaments oder eines Erbvertrags? Wie lässt sich eine gleichwertige, aber sachlich differenzierte Behandlung der Nachkommen umsetzen? In welchem Umfang kann der Ehegatte begünstigt werden? Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind vielfältig und komplex. Wir analysieren Ihre individuelle Situation umfassend und stellen Ihnen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten verständlich dar. So gewährleisten wir eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, rechtssichere Nachlassplanung.
Testament
Durch ein Testament können Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und bestimmte Personen bevorzugt bedenken. Die Errichtung eines Testaments unterliegt jedoch gesetzlichen Formerfordernissen und inhaltlichen Grenzen. Wir beraten Sie umfassend, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille rechtssicher formuliert wird und potenzielle Erbstreitigkeiten vermieden werden.
Ehe- und Erbvertrag
Ehegatten können durch einen Ehe- und/oder Erbvertrag verbindliche Regelungen für ihr Zusammenleben sowie die Vermögensverhältnisse im Todesfall treffen. Im Rahmen eines Erbvertrags können zudem weitere Beteiligte, wie etwa gemeinsame Kinder, vertraglich einbezogen werden. Diese vertraglichen Gestaltungsinstrumente bieten Planungssicherheit und ermöglichen individuell angepasste, tragfähige Lösungen.
Maximalbegünstigung des Ehegatten oder Partner
Die demografische Entwicklung bringt neue Herausforderungen mit sich: Eine steigende Lebenserwartung, wachsende Pflegekosten und zunehmend diverse Familienmodelle führen dazu, dass die gesetzlichen erbrechtlichen Regelungen nicht immer den individuellen Bedürfnissen entsprechen. In einem persönlichen Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um Ihren Ehegatten oder Lebenspartner bestmöglich abzusichern.
Vorsorgeauftrag
Wer aufgrund eines Unfalls, schwerer Erkrankung oder altersbedingter Beeinträchtigungen seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann, benötigt eine vertrauenswürdige Vertretung. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie frühzeitig festlegen, welche Person Ihres Vertrauens im Bedarfsfall für Sie handelt. Dieses Instrument ist insbesondere für ältere Personen, Immobilieneigentümer und Unternehmer von essenzieller Bedeutung. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Formulierung und individuellen Ausgestaltung Ihres Vorsorgeauftrags.
In zahlreichen Fällen besteht eine Erbengemeinschaft aus nahen Verwandten, die auch nach der erbrechtlichen Auseinandersetzung in einem engen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnis zueinanderstehen. Unter bestimmten Umständen kann es daher im wohlverstandenen Interesse aller Beteiligten liegen, eine einvernehmliche Lösung anzustreben, die den Interessen sämtlicher Miterben Rechnung trägt.
Die Verwaltung und Abwicklung einer angefallenen Erbschaft kann mit erheblichen rechtlichen und administrativen Herausforderungen verbunden sein. Die damit einhergehenden Verfahren sind oft komplex und erfordern spezialisiertes Fachwissen. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Nachlassabwicklung im Kanton Bern und darüber hinaus. Ob als Inventarnotar, Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter oder amtlicher Liquidator – wir gewährleisten eine zügige, wirtschaftlich effiziente und rechtssichere Abwicklung des Nachlasses.