Wer entscheidet, wenn nicht ich?
Mit einem Dreiklang an Massnahmen bestimmen Sie, wer an Ihrer Stelle entscheiden soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Gründe für das Wegfallen der Entscheidungsfähigkeit können beispielsweise das fortschreitende Alter, ein Unfallereignis oder eine Krankheit sein.
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