Erbrecht in der Praxis - erste Gedanken

Das Verfassen eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass der Nachlass gemäss den eigenen Wünschen und Vorstellungen geregelt wird. Unser Notar Markus Schärer teilt dazu ein paar Gedanken aus der Praxis:

Brauche ich überhaupt ein Testament?

  • Ja, sofern Sie vom gesetzlichen Erbrecht abweichen wollen.
  • Beispiel 1: unverheiratete Lebenspartner haben zueinander keinen Erbanspruch, hier ist ein Testament (oder noch besser ein Erbvertrag) nötig.
  • Beispiel 2: Kinderlose Verheiratete sollten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen (falls dies gewollt ist), sonst sind die Eltern bzw. die Geschwister des erstversterbenden Ehegatten ebenfalls erbberechtigt.

 

Kann ich das Testament selbst schreiben?

  • JA, das ist zulässig – allerdings sind Formvorschriften zu beachten (beispielsweise muss der ganze Text eigenhändig geschrieben werden).
  • Sinnvollerweise lassen Sie sich von einer Fachperson vorgängig beraten.
  • Diese wird Ihnen auch Empfehlungen geben zu weiteren Regelungen (beispielsweise einer Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder).

 

Wo bewahre ich mein Testament auf?

  • Zum Beispiel durch Hinterlegung bei der Wohnsitzgemeinde.
  • Aber Achtung: bei einem Wohnortswechsel auch das Testament «mitzügeln»!
  • Nicht empfehlenswert ist die Hinterlegung in einem Bankschliessfach (dieses ist nach einem Todesfall meist für eine gewisse Zeit nicht zugänglich).

 

Ist ein Vorsorgeauftrag auch ein Testament?

  • NEIN, der Vorsorgeauftrag ist kein Testament.
  • Im Vorsorgeauftrag regeln Sie für den Fall der Verlust der Urteilsfähigkeit, welche Personen an ihrer Stelle Entscheidungen treffen dürfen.
  • Wenn Sie keinen Vorsorgeauftrag haben, muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) unter Umständen einen Beistand für Sie einsetzen.

 

Unser Notar Markus Schärer steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema Testament gerne beratend zur Seite:

Markus Schärer
Notar

Telefon: +41 31 320 58 30
E-Mail: markus.schaerer@graffenried-recht.ch