Bau- und Immobilienrecht

Unsere Juristinnen und Juristen verfügen über ein umfangreiches und fundiertes Fachwissen im Bau- und Immobilienrecht. Unsere langjährige und vielfältige Erfahrung ermöglicht es uns, Sie bei Ihren Fragestellungen rund um Liegenschaften kompetent zu beraten und zu unterstützen. Wir helfen Ihnen, die für Ihr Projekt geeignete Lösung zu finden und umzusetzen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, ob Sie nun ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen, verkaufen oder bauen wollen, eine Immobilie in Stockwerkeigentum aufteilen möchten, eine Gesamtüberbauung realisieren wollen oder Unterstützung in einem Baubewilligungsverfahren, beim Werkvertrag, für die Bauabnahme oder in mietrechtlichen Fragen brauchen.

Kauf, Verkauf und Bau von Liegenschaften

Wir beraten Sie beim Kauf, Verkauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Wir analysieren für Sie die entsprechenden Kauf- und Werkverträge und die damit verbundenen Chancen und Risiken. Wir erarbeiten praxiskonforme Lösungen, um Konflikte zu vermeiden. Wir beraten Sie auch, wenn Mängel auftreten, und vertreten Ihre Interessen gegenüber den verantwortlichen Personen und Stellen.

Stockwerkeigentum

Wenn es um die Aufteilung einer Liegenschaft in Stockwerkeigentum (z. B. in verschiedene Eigentumswohnungen) geht, beraten wir Sie und zeigen Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Wir erarbeiten für Sie die entsprechenden Grundlagendokumente wie Begründungsakt und Stockwerkeigentümerreglement. Bei allfälligen Streitigkeiten unter den Stockwerkeigentümern unterstützen wir Sie bei der Suche nach aussergerichtlichen Lösungen und vertreten Sie – falls gewünscht – vor Gericht.

Bauprojekte

Wenn Sie ein Bauprojekt realisieren wollen, sei dies ein Einfamilienhaus oder eine grössere Überbauung, beraten wir Sie gerne zu den verschiedenen rechtlichen Fragen. Es kann dabei um Teilung und Zusammenlegung von Parzellen oder die Errichtung von Baurechten und Dienstbarkeiten gehen. Auch bei der Ausgestaltung eines Werkvertrags oder von weiteren Verträgen mit Unternehmern und Planern (Handwerker, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure) begleiten wir Sie ebenso gerne wie bei der Bauabnahme.

Baubewilligungs- und Planungsverfahren

Wir beraten Sie im Rahmen von Baubewilligungs- und Planungsverfahren (z. B. beim Einreichen oder Abwenden von Einsprachen oder Beschwerden). Wir unterstützten Sie bei aussergerichtlichen Lösungen und vertreten Sie in formellen Verfahren vor den kantonalen und eidgenössischen Behörden, um Ihre Interessen zu schützen (z. B. im Rahmen von Baubewilligungsverfahren, Zonenplanänderungen, Wiederherstellungsverfahren).

Mietrecht

Auch bei Fragen rund ums Mietrecht können Sie, sei es als Vermieter/in oder Mieter/in, auf unseren grossen und langjährigen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Eine klare Vertragsgestaltung hilft, Streitigkeiten zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung von Mietverträgen und vertreten Ihre Interessen bei Mietstreitigkeiten vor Schlichtungsbehörden und Gerichten.
 


Ihre Ansprechpersonen

Sébastien Baumann

Sébastien Baumann
Rechtsanwalt und Notar, Partner

T +41 31 320 58 25

Marcel Kobel

Marcel Kobel
Rechtsanwalt und Mediator SAV, Fachanwalt SAV Familienrecht, Partner

T +41 31 320 58 21

Jonas Mangisch

Jonas Mangisch
Dr. iur., Rechtsanwalt

T +41 31 320 58 02

Christoph Zubler

Christoph Zubler
Rechtsanwalt und Notar (SO), LL.M., Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, Managing Partner

T +41 31 320 59 26

Häufige Fragen

Wir prüfen für Sie die verschiedenen Möglichkeiten, sich gegen dieses Sonnensegel zu wehren. Nebst dem Baupolizeirecht ist z. B. das Stockwerkeigentümerreglement darauf zu prüfen, ob das Vorgehen Ihres Nachbarn rechtens ist und ob es vorgängig nicht zumindest die Zustimmung der Stockwerkeigentümerversammlung bedurft hätte.

Anhand der Baugesuchsunterlagen prüfen wir mit Ihnen, ob das Bauvorhaben zonenkonform ist und ob die baupolizeilichen Vorschriften (z. B. Gebäude- oder Grenzabstand) sowie allfällige privatrechtliche Vorgaben (z. B. Dienstbarkeiten) eingehalten werden. Je nach Resultat beraten wir Sie zum weiteren Vorgehen.

Wir klären – allenfalls unter Beizug von technischen Experten – ab, wer für diesen Mangel (Unternehmer, Planer oder beide) verantwortlich ist, und unterstützen Sie bei der Lösungssuche und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Nebst einer allfälligen Betreibung kann geprüft werden, ob für die nicht bezahlte Rechnung ein Bauhandwerkerpfandrecht eingetragen werden kann. Dieses bietet eine gewisse Sicherheit und ist ein geeignetes Druckmittel, das häufig zur Bezahlung der Rechnung führt.

Wir unterstützen Sie beim Inkasso der nicht bezahlten Mietzinse, bei der allfälligen Kündigung des Mietvertrags und der dabei zu beachtenden Formalitäten sowie bei der möglichen Ausweisung des zahlungsunwilligen Mieters. Wir vertreten Ihre Interessen vor der Schlichtungsbehörde und den Gerichten.

Wissenswertes

Hier finden Sie nützliche Dokumente und Links:

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

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