Hauskauf in der Praxis – erste Gedanken

Viele beschäftigen sich mit der Frage des Erwerbs von Wohneigentum. Unser Notar Markus Schärer teilt dazu ein paar Gedanken aus der Praxis:

Reichen meine Mittel zum Kauf eines Hauses bzw. einer Wohnung?

  • In der Regel sind Eigenmittel von mindestens 20% des Kaufpreises erforderlich, den Rest können Sie bei der Bank als Hypothek (= Kredit) beantragen.
  • Von diesen Eigenmitteln muss mindestens die Hälfte (also 10% des Kaufpreises) Kontoguthaben, Schenkungen oder Mittel der Säule 3a sein.
  • Daneben prüft die Bank die Tragbarkeit des Kredits, die Kreditkosten (Zinsen / Amortisationen) sowie weitere Kosten dürfen nur einen bestimmten Teil des verfügbaren Einkommens betragen (oftmals maximal ein Drittel).

 

Wie informiere ich mich über das Objekt?

  • In jedem Fall ist der Beizug von Fachpersonen ratsam.
  • Das beginnt bei der Prüfung der Baute, allenfalls sind sogar ausgewiesene Experten beizuziehen (zum Beispiel zur Klärung, ob Schadstoffe vorhanden sind).
  • Auch das rechtliche Umfeld ist genau zu prüfen, also beispielsweise Grundbuchauszug, Bauordnung der Gemeinde sowie die erteilte Baubewilligung.

 

Welche «Garantien» stehen mir zu?

  • Bei einem Neubau sind die Ersteller der Baute während maximal 5 Jahren für Mängel haftbar.
  • Bei eingebauten Geräten (z.B. Küchengeräten) beträgt die Garantiefrist nur 2 Jahre.
  • Beim Kauf einer Bestandesliegenschaft (kein Neubau) übernehmen Sie das Objekt «wie gesehen». Die Verkäuferschaft haftet dann beispielsweise noch für arglistig verschwiegene Mängel. Darum haben Sie das Objekt sorgfältig zu prüfen, der Beizug einer Fachperson ist ratsam.

 

Welches sind die hauptsächlichen Steuerfolgen?

  • Beim Kauf fällt die Handänderungssteuer an. Diese beträgt 1.8% des Kaufpreises, wobei Sie bei Selbstnutzung von mindestens 2 Jahren von einer Steuerreduktion profitieren können.
  • Nach dem Erwerb haben Sie beim Einkommen den sogenannten «Eigenmietwert» zu deklarieren. Dieser Wert wird von der Steuerbehörde festgelegt. Im Gegenzug können Sie Kosten für den Unterhalt sowie die Schuldzinsen für den Bank-Kredit in Abzug bringen.
  • Beim Vermögen müssen Sie den Steuerwert (im Kanton Bern «amtlicher Wert») angeben, können aber den Bank-Kredit als Schuld abziehen.

 

Unser Notar Markus Schärer steht Ihnen bei Fragen rund um den Erwerb von Wohneigentum gerne beratend zur Seite:

Markus Schärer
Notar

Telefon: +41 31 320 58 30
E-Mail: markus.schaerer@graffenried-recht.ch